Wie werden die Leistungen bewertet?

In allen Fächern (außer im Grundfach Sport) werden Kursarbeiten und „andere Leistungsnachweise“ gefordert. Sie werden mit den herkömmlichen Noten bewertet und gleichzeitig in Punkten ausgewiesen.

Alle Schülerinnen und Schüler der MSS sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.

Ohne ausreichende Entschuldigung versäumte Leistungsnachweise werden mit der Note „ungenügend” (0 Punkte) bewertet. Beim Nachweis eines anerkannten Entschuldigungsgrundes wird für Kursarbeiten ein Nachholtermin angesetzt. Versäumte Lerninhalte müssen in eigener Verantwortung und in angemessener Frist nachgeholt werden.

NotePunkte (je nach Notentendenz)
sehr gut15 | 14 | 13
gut12 | 11 | 10
befriedigend9 | 8 | 7
ausreichend6 | 5 | 4
mangelhaft3 | 2 | 1
ungenügend0

 

Wie viele Kursarbeiten werden pro Halbjahr geschrieben, wie lang ist jeweils die Bearbeitungszeit und wie wird die Zeugnisnote ermittelt?

Kurs G9Anzahl KursarbeitenGewichtung Kursarbeit(en) : andere LeistungsnachweiseDauer der Kursarbeiten
11/111 : 22 Unterrichtsstunden (nur G9: Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)
11/221 : 12 Unterrichtsstunden (Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)
-21 : 12 Unterrichtsstunden (Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)
12/121 : 13 Unterrichtsstunden (Deutsch 3 bis 4 Unt.std.)
12/221 : 13 bis 4 Unterrichtsstunden (Deutsch 4 bis 5 Unt.std.)
1311 : 1

grundsätzlich 4 Zeitstunden

(D, M, E und F: 4,5 Zeitstd.;

BK und Mu: 5 Zeitstd.)

Die gleiche Regelung gilt für den theoretischen Bereich im Leistungsfach Sport.

Im Grundkurs (Sport ausgenommen) werden pro Halbjahr und in der Jahrgangsstufe 13 eine Kursarbeit und „andere Leistungsnachweise“ gefordert. Die Kursarbeit und die anderen Leistungsnachweise werden im Verhältnis 1:2 gewichtet. Eine Kursarbeit in einem Grundfach dauert 1 bis 2 Unterrichtsstunden, in Deutsch ab dem Halbjahr 12/1 2 bis 3 Unterrichtsstunden.

Ausnahme: In der in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzenden 5-stündigenFremdsprache (nur für Schülerinnen und Schüler ohne 2. Fremdsprache in den Klassenstufen 7- 10) werden in den Halbjahren 11/2, 12/1 und 12/2 je zwei Kursarbeiten, im Halbjahr 11/1 und in Jahrgangsstufe 13 jeweils eine Kursarbeit geschrieben. Die Zeugnisnote wird wie im Leistungskurs ermittelt.

Kurs G8GTSAnzahl KursarbeitenGewichtung Kursarbeit(en) : andere LeistungsnachweiseDauer der Kursarbeiten
10/111 : 22 Unterrichtsstunden (nur G9: Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)
10/221 : 12 Unterrichtsstunden (Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)
11/121 : 12 Unterrichtsstunden (Deutsch 2 bis 3 Unt.std.)
11/221 : 13 Unterrichtsstunden (Deutsch 3 bis 4 Unt.std.)
12/121 : 13 bis 4 Unterrichtsstunden (Deutsch 4 bis 5 Unt.std.)
12/211 : 1

grundsätzlich 4 Zeitstunden

(D, M, E und F: 4,5 Zeitstd.;

BK und Mu: 5 Zeitstd.)

Die gleiche Regelung gilt für den theoretischen Bereich im Leistungsfach Sport.

Im Grundkurs (Sport ausgenommen) werden in den Halbjahren 10/1 bis 12/1 eine Kursarbeit und „andere Leistungsnachweise“ gefordert. Die Kursarbeit und die anderen Leistungsnachweise werden im Verhältnis 1:2 gewichtet. Im Halbjahr 12/2 werden nur „andere Leistungsnachweise“ gefordert. Eine Kursarbeit in einem Grundfach dauert 1 bis 2 Unterrichts-stunden, in Deutsch ab dem Halbjahr 11/2 2 bis 3 Unterrichtsstunden.

Ausnahme: In der in Jahrgangsstufe 10 neu einsetzenden 4-stündigenFremdsprache (nur für Schülerinnen und Schüler ohne 2. Fremdsprache in der Sekundarstufe I) werden in den Halbjahren 10/2, 11/1, 11/2 und 12/1 je zwei Kursarbeiten, in den Halbjahren 10/1 und 12/2 jeweils eine Kurs­arbeit geschrieben. Die Zeugnisnote wird wie im Leistungskurs ermittelt.