Die Qualifikation im Block II (Prüfungsbereich)

Abiturprüfungsprofile

Die Abiturprüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung und erstreckt sich auf Unterrichtsfächer, die eines der folgenden Prüfungsprofile abdecken müssen:

a) mathematisch-naturwissenschaftliches Prüfungsprofil:

  •   Mathematik
  •   eine Naturwissenschaft
  •   ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld  
  •   sowie entweder Deutsch oder eine Fremdsprache

b) sprachliches Prüfungsprofil:

  •   Deutsch
  •   eine Fremdsprache
  •   ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld
  •   sowie entweder Mathematik oder eine Naturwissenschaft

Die Fächer Evangelische oder Katholische Religionslehre oder Ethik können das gesellschaftswissenschaftliche Fach im Abiturprüfungsprofil ersetzen. Die Belegverpflichtungen für das gesellschaftswissenschaftliche Fach ändern sich dadurch aber nicht.
Informatik kann die Naturwissenschaft im mathematisch-naturwissenschaftlichen Prüfungsprofil ersetzen. (Hinweis: Informatik kann eine Naturwissenschaft­ nicht in Block I oder bei der Belegverpflichtung ersetzen.)

Die schriftliche Abiturprüfung

Die schriftlichen Prüfungsfächer sind die drei Leistungsfächer des Prüflings (erstes, zweites und drittes Prüfungsfach).

Die mündliche Abiturprüfung

Wenn die schriftlichen Prüfungen abgeschlossen und die Prüfungsarbeiten bewertet sind, bedarf es einer Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die Qualifikation in Block I (Qualifikationsbereich) erreicht hat.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen mindestens eine mündliche Prüfung ablegen, und zwar in einem Grundfach, das die Schülerin oder der Schüler im Rahmen der Abiturprüfungsprofile selbst wählt. Darüber hinaus können sich Schülerinnen und Schüler in ihren schriftlich geprüften Fächern zu freiwilligen mündlichen Prüfungen melden. Wenn man sich in einem schriftlich geprüften Fach auch mündlich prüfen lässt, wird das Prüfungsergebnis für dieses Fach aus den Punktzahlen für den schriftlichen und den mündlichen Teil im Verhältnis 2:1 ermittelt. Wenn man sich zu solch einer freiwilligen mündlichen Prüfung meldet, ist diese Meldung allerdings verbindlich.
 
Für die Wahl gilt Folgendes:

Das mündliche vierte Prüfungsfach ergänzt die drei schriftlichen Prüfungsfächer so, dass eines der genannten Prüfungsprofile vollständig erfasst ist. Nur wenn dadurch keines der beiden genannten Prüfungsprofile erfüllt ist, müssen zwei mündliche Prüfungsfächer gewählt werden. Eines der beiden mündlichen Prüfungsfächer kann durch eine BLL in dem entsprechenden Fach abgedeckt werden.
Auch wenn durch das vierte Prüfungsfach eines der beiden Abiturprüfungsprofile vollständig erfasst ist, kann ein Grundfach als freiwilliges fünftes Prüfungsfach gewählt werden.
Das Grundfach Sport kann nicht mündliches Prüfungsfach sein.

Berechnung der Qualifikation in Block II (Prüfungsbereich)

Die Qualifikation im Prüfungsbereich wird unterschiedlich berechnet, je nachdem, ob die Schülerin/der Schüler vier oder fünf Abiturprüfungsfächer bzw. eine Besondere Lernleistung einbringt:

  • Bei vier Abiturprüfungsfächern (ohne BLL) werden die Prüfungsergebnisse in allen vier Prüfungsfächern fünffach gewertet.
  • Bei fünf Abiturprüfungsfächern bzw. bei vier Abiturprüfungsfächern und Besonderer Lernleistung werden die jeweiligen Ergebnisse vierfach gewertet.

Soweit in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wird, werden die Punkte der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet und bei vier Prüfungsfächern mit fünf, bei fünf Prüfungsfächern mit vier multipliziert. Bei einem nicht ganzzahligen Gesamt­ergebnis wird ab der Dezimalen 5 aufgerundet.

Die Qualifikation im Block II (Prüfungsbereich) ist erreicht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
  • Im Falle von vier Prüfungsfächern müssen in mindestens zwei Fächern jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung oder im Falle zusätzlicher mündlicher Prüfungen in einem schriftlichen Prüfungsfach jeweils mindestens 25 Punkte in 5-facher Wertung erzielt werden.
  • Im Falle von fünf Prüfungsfächern müssen in mindestens drei Fächern jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung oder im Falle zusätzlicher mündlicher Prüfungen in einem schriftlichen Prüfungsfach jeweils mindestens 20 Punkte in 4-facher Wertung erzielt werden.

Beispiel 1: Qualifikation im Block II (4 Prüfungsfächer)

PrüfungsfachPunkte
schriftlich
Punkte
mündlich
Gesamtpunkte
vierfach
Gesamtpunkte
fünffach
1. Englisch09--45
2. Deutsch10--50
3. Geschichte0308-23
4. Biologie-07-35
5. -----
Ergebnis Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte)153

 

Beispiel 2: Qualifikation im Block II (5 Prüfungsfächer)

PrüfungsfachPunkte
schriftlich
Punkte
mündlich
Gesamtpunkte
vierfach
Gesamtpunkte
fünffach
1. Englisch09-36-
2. Bildende Kunst10-40-
3. Biologie020816-
4. Deutsch-0728-
5. Geschichte-0520-
Ergebnis Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte)140