Welche Belegverpflichtungen im Bereich der Fremdsprachen gibt es?

G9:

Ich habe zwei Pflichtfremdsprachen in der Sekundarstufe I belegt (z.B. Gymnasium).
Mindestens eine Pflichtfremdsprache der Sekundarstufe I muss innerhalb der Pflichtstundenzahl fortgeführt werden.
Ich habe drei Pflichtfremdsprachen in der Sekundarstufe I belegt (nur altsprachliches Gymnasium bzw. Gymnasium mit altsprachlichem Zug).
Mindestens eine Pflichtfremdsprache oder die fakultative Fremdsprache der Sekundarstufe I muss innerhalb der Pflichtstundenzahl fortgeführt werden.
Ich habe eine Pflichtfremdsprache in der Sekundarstufe I belegt (z.B. Realschule plus oder IGS).
Mit Eintritt in die Oberstufe muss in jedem Fall eine zweite, 5-stündige Fremdsprache (in der Regel Französisch oder Latein) als Grundfach belegt und bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 beibehalten werden (es werden nur 3 der 5 Stunden auf die Pflichtstunden angerechnet). Die Fremdsprache der Sekundarstufe I muss mindestens in der 11. Jahrgangsstufe belegt werden. Die Jahresnote wird zur Zulassungsentscheidung in die 12. Jahrgangsstufe herangezogen. Wird diese als Grundfach belegte Fremdsprache nach Jahrgangsstufe 11 nicht mehr fortgeführt, muss sie durch ein schon zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 freiwillig belegtes Fach ersetzt werden.

* Sofern nicht eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik belegt wird, muss eine weitere Fremdsprache (z.B. Pflichtfremdsprache, fakultative Fremdsprache) bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 belegt werden.

G8GTS:

Ich habe zwei oder drei Pflichtfremdsprachen in der Sekundarstufe I belegt.
Zwei Pflichtfremdsprachen der Sekundarstufe I müssen in der Jahrgangsstufe 10 innerhalb der Pflichtstundenzahl fortgeführt werden. Mindestens eine Pflichtfremd­sprache der Sekundarstufe I muss in der Jahrgangsstufe 11 und 12 innerhalb der Pflichtstundenzahl fortgeführt werden.
Ich habe eine Plichtfremdsprache in der Sekundarstufe I belegt (z.B. Realschule plus oder IGS)
Mit Eintritt in die Oberstufe muss in jedem Fall eine zweite, 4-stündige Fremdsprache (in der Regel Französisch oder Latein) als Grundfach belegt und bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 beibehalten werden (es werden nur 3 der 4 Stunden auf die Pflichtstunden angerechnet). Die Fremdsprache der Sekundarstufe I muss mindestens in der 10. Jahrgangsstufe des G8 belegt werden. Die Jahresnote wird zur Zulassungsentscheidung in die 11. Jahrgangsstufe herangezogen. Wird diese als Grundfach belegte Fremdsprache nach Jahrgangsstufe 10 nicht mehr fortgeführt, muss in der Qualifikationsphase eine zusätzliche Naturwissenschaft oder zusätzlich Informatik belegt werden.

* Sofern nicht eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik belegt wird, muss eine weitere Fremdsprache (z.B. Pflichtfremdsprache, fakultative Fremdsprache) bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 belegt werden.