Welche Belegverpflichtungen im Bereich der Fremdsprachen gibt es?
G9:
Ich habe zwei Pflichtfremdsprachen in der Sekundarstufe I belegt (z.B. Gymnasium).
Ich habe drei Pflichtfremdsprachen in der Sekundarstufe I belegt (nur altsprachliches Gymnasium bzw. Gymnasium mit altsprachlichem Zug).
Ich habe eine Pflichtfremdsprache in der Sekundarstufe I belegt (z.B. Realschule plus oder IGS).
* Sofern nicht eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik belegt wird, muss eine weitere Fremdsprache (z.B. Pflichtfremdsprache, fakultative Fremdsprache) bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 belegt werden.
G8GTS:
Ich habe zwei oder drei Pflichtfremdsprachen in der Sekundarstufe I belegt.
Ich habe eine Plichtfremdsprache in der Sekundarstufe I belegt (z.B. Realschule plus oder IGS)
* Sofern nicht eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik belegt wird, muss eine weitere Fremdsprache (z.B. Pflichtfremdsprache, fakultative Fremdsprache) bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 belegt werden.