Die Qualifikation im Block I (Qualifikationsbereich)

Die Qualifikation im Block I (Qualifikationsbereich) ergibt sich aus der Summe der Punktzahlen von 35 Kursen aus der Qualifikationsphase. (Man sagt: „35 Kurse sind einzubringen.“) Unter diesen müssen sich befinden:

1. in den innerhalb der Pflichtstundenzahl belegten Fächern

  • vier Kurse in Deutsch;
  • vier Kurse in einer fortgeführten Fremdsprache;
  • vier Kurse in Mathematik;
  • vier Kurse in einer Naturwissenschaft;
  • vier Kurse in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach;
  • ein Kurs in einer zweiten Fremdsprache oder in einer zweiten Naturwissenschaft oder in Informatik;
  • zwei Kurse in einem künstlerischen Fach (Nur für G9 gilt: Ist innerhalb der Pflichtstundenzahl kein künstlerisches Fach durchgehend belegt worden, so sind die Kurse im künstlerischen Fach aus den Halbjahren 12/1 und 12/2 einzubringen. Wird dieses Fach in der Jahrgangsstufe 13 fortgeführt, so kann auch dieser Kurs eingebracht werden.).

2. in allen drei Leistungsfächern jeweils die vier Kurse der Qualifikationsphase. Die Kurse von zwei Leistungsfächern werden doppelt gewertet. Der Leistungskurs mit der niedrigsten Punktsumme und die Grundkurse werden einfach gewertet.

3. im vierten und gegebenenfalls fünften Prüfungsfach jeweils die vier Kurse der Qualifikationsphase.

4. Zusätzlich zu den 35 Kursen kann das Ergebnis einer Facharbeit in einem der drei Leistungsfächer, die Punktzahl einfach gewertet, eingebracht werden, wenn sie mit mindestens fünf Punkten bewertet wurde.


Für die Qualifikation im Block I (Qualifikationsbereich) gelten folgende Bedingungen:

  • Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs darf nicht eingebracht werden.
  • Es dürfen höchstens 7 Kurse mit weniger als 5 Punkten eingebracht werden.
  • Wird ein oder mehr als ein Kurs in einem innerhalb der Pflichtstundenzahl belegten Grundfach eingebracht, so ist der Kurs aus dem letzten Halbjahr der Qualifikationsphase einzubringen. Dies gilt auch bei einem Wechsel innerhalb der Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Ethik.
  • Es können höchstens drei Kurse des Grundfaches Sport eingebracht werden. War der Prüfling vom Sportunterricht befreit und musste stattdessen ein anderes Grundfach belegen, können bis zu vier Kurse dieses Faches eingebracht werden.
  • Wer erst ab der Einführungsphase am Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache teilgenommen und in der Qualifikationsphase einen Kurs in dieser Fremdsprache mit der Punktzahl 0 abgeschlossen hat, kann die Gesamtqualifikation nur durch Wiederholung erreichen. Aus dieser Fremdsprache sind zwei Kurse der Qualifikationsphase, darunter der Kurs des Prüfungshalbjahres, einzubringen. Mit dieser Fremdsprache kann die Verpflichtung zur Einbringung von vier fremdsprachlichen Kursen erfüllt werden.

Die weiteren noch einzubringenden Grundkurse bis zur Höchstzahl von 35 kann die Schülerin oder der Schüler selbst auswählen. Dabei können innerhalb und außerhalb der Pflichtstundenzahl belegte Fächer herangezogen werden.

Wer die Qualifikation im Block I nicht erreicht und deshalb zur mündlichen Abiturprüfung nicht zugelassen wird, besucht sofort den Unterricht des Halbjahres 12/2 (G9) bzw. des Halbjahres 11/2 (G8GTS), sofern dadurch nicht die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe überschritten wird.

Nur für G9 gilt: Für die Zulassung zur Jahrgangsstufe 13 gilt die gleiche Regelung wie für Wiederholer der Abiturprüfung.

Das Gesamtergebnis im Block I (E I) berechnet sich wie folgt:

EI = P • (40/44)

Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird mathematisch gerundet.

Dabei sind:
E I  =    Gesamtergebnis im Block I
P    =    insgesamt erzielte Punkte in den eingebrachten Kursen und gegebenenfalls der Facharbeit
40/44 = normierender Faktor

Im Gesamtergebnis der Qualifikation in Block I (E I) müssen mindestens 200 Punkte und können höchstens 600 Punkte erreicht werden.

Die maximal möglichen 600 Punkte sind nur bei Anfertigung einer Facharbeit zu erreichen. Ohne die Einbringung einer Facharbeit können maximal 586 Punkte erreicht werden.

Werden in jedem einzubringenden Kurs 5 Punkte erreicht, ist die Mindestanforderung von 200 Punkten nicht erreicht. In diesem Fall muss eine Facharbeit mit mindestens 5 Punkten eingebracht werden, um die Qualifikation zu erreichen.


Beispiel: Qualifikation im Block I (Qualifikationsphase)

 
FachPFPunkte Q1Punkte Q2Punkte Q3Punkte Q4Anzahl eingebr. KurseSumme einfachSumme zweifach
Englisch1.[08][06][10][10]43468
Deutsch2.[11][08][10][09]43876
Geschichte3.[10][06][07][07]430-
Biologie4.[05][08][06][11]430-
Musik (06)[07]06[06]319-
Mathematik [08][11][07][07]433-
Ev. Religion 12101008440-
Sport 13(07)1213338-
Informatik (03)(06)(05)(03)00-
Latein 100809[11]438-
Sk/Ek (05)(05)(05)0818-
Deutsch Facharbeit-5-
Punktsumme (35 Kurse und ggf. Facharbeit)35385
Ergebnis Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte)EI=(P/44).40350

Erläuterung:
[11]    verpflichtend einzubringen
08       eingebracht nach Wahl der Schülerin oder des Schülers (zum Erreichen der 35 Grundkurse)
(07)    nicht eingebracht
Die Halbjahre der Qualifikationsphase sind mit Q1 bis Q4 bezeichnet (G9: Q1=11/2, Q2=12/1, Q3=12/2, Q4=13, G8GTS: Q1=11/1, Q2=11/2, Q3=12/1, Q4=12/2)
PF    Prüfungsfach